Baustreitigkeiten lassen sich durch Bauschlichtungsverfahren lösen.

Bauschlichtung ist die gute, schnelle und preiswerte Alternative zum Bauprozess,

  • wenn es um Baumängel geht
  • wenn unklar ist, was im Vertrag vereinbart ist
  • wenn streitig ist, ob ein Vertrag wirksam gekündigt ist
  • wenn über die Berechtigung einer Rechnung gestritten wird
  • wenn ein Zahlungseinbehalt des Bauherrn angezweifelt wird
  • wenn die Anwendung von Vorschriften der VOB im Streit ist

Die Bauschlichtung ist freiwillig. Zwischen den Beteiligten wird eine Vereinbarung vermittelt.

So können Lösungen erreicht werden, die im Prozess nicht möglich wären. Eine gemeinsame Besichtigung der Bauleistung mit dem Vorsitzenden führt oft schon zur Klärung.

Ein Schlichtungsverfahren kann rasch abgewickelt werden, auch bei komplizierten Fällen in wenigen Monaten.

Mindestens 90 % der Verfahren vor der Bauschlichtungsstelle werden erfolgreich abgeschlossen. Es lohnt sich also.

Bauschlichtung ist die interessante Lösung für private, gewerbliche und öffentliche Bauherren, für Bauhandwerker, Bauunternehmer, Bauträger, Architekten und sonstige Planer.

Die Beteiligten können sich durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Vorgeschrieben ist das aber nicht.