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Baustreitigkeiten lassen
sich durch Bauschlichtungsverfahren lösen.
Bauschlichtung
ist die gute, schnelle und preiswerte Alternative zum
Bauprozess,
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wenn es um Baumängel
geht
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wenn unklar ist, was im
Vertrag vereinbart ist
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wenn streitig ist, ob ein
Vertrag wirksam gekündigt ist
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wenn über die
Berechtigung einer Rechnung gestritten wird
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wenn ein Zahlungseinbehalt
des Bauherrn angezweifelt wird
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wenn die Anwendung von
Vorschriften der VOB im Streit ist
Die
Bauschlichtung ist freiwillig. Zwischen den Beteiligten wird eine Vereinbarung
vermittelt.
So können
Lösungen erreicht werden, die im Prozess nicht möglich wären.
Eine gemeinsame Besichtigung der Bauleistung mit dem Vorsitzenden führt
oft schon zur Klärung.
Ein
Schlichtungsverfahren kann rasch abgewickelt werden, auch bei komplizierten
Fällen in wenigen Monaten.
Mindestens 90 %
der Verfahren vor der Bauschlichtungsstelle werden erfolgreich abgeschlossen.
Es lohnt sich also.
Bauschlichtung
ist die interessante Lösung für private, gewerbliche und
öffentliche Bauherren, für Bauhandwerker, Bauunternehmer,
Bauträger, Architekten und sonstige Planer.
Die Beteiligten
können sich durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Vorgeschrieben ist
das aber nicht. |