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Für die
voraussichtlichen Kosten des Bauschlichtungsverfahrens fordert der Vorsitzende
jeweils Vorschüsse an. Den Vorschuss hat grundsätzlich der
antragstellende Beteiligte einzuzahlen. Es kann aber auch vereinbart werden,
dass ein Vorschussbetrag vom anderen Beteiligten einzuzahlen ist.
Schließen
die Beteiligten zur Beendigung ihres Streits einen Vergleich, so wird dabei im
Allgemeinen auch vereinbart, wer die Kosten des Bauschlichtungsverfahrens
endgültig zu tragen hat. Dabei werden die Kosten regelmäßig
unter Berücksichtigung des gegenseitigen Nachgebens aufgeteilt. Kommt eine
Vereinbarung über die Kosten nicht zustande, kann auf Antrag beider
Beteiligter der Vorsitzende über die Kosten entscheiden. Besser ist aber
eine Regelung im Vergleich.
Für die
Kosten der Bauschlichtungsstelle haften beide Beteiligten als
Gesamtschuldner.
Die Kosten eines
Bauschlichtungsverfahrens fallen durchaus ins Gewicht. Im Vergleich mit einem
Bauprozess ist es aber vernünftig, sie in Kauf zu nehmen. Auch wenn die
Kosten eines Bauprozesses von den Einzelumständen des Prozesses
abhängen, so lässt sich doch sagen, dass sie praktisch immer
höher sind als die Kosten eines Bauschlichtungsverfahrens.
Die Kosten eines
Bauschlichtungsverfahrens sind auch deswegen sinnvoll angelegt, weil ein
Schlichtungsverfahren schneller abzuwickeln ist als ein Bauprozess vor Gericht
und weil die Beteiligten nach einer Einigung im Vergleich weiter ohne
Schwierigkeiten miteinander umgehen können. Die geringe Dauer des
Verfahrens hat aber nicht nur den Vorteil, dass die Beteiligten früher
wissen, woran sie sind, dass Mängel rascher behoben werden und dass
derjenige, der noch Geld zu bekommen hat, schneller zu seinem Geld kommt. Bei
einem sich über Jahre hinziehenden Gerichtsverfahren, müssen sich die
Beteiligten und ihre Rechtsanwälte immer wieder mit der Angelegenheit
befassen. Das kostet Zeit und Nerven und kann in einem Unternehmen einen
beträchtlichen Kostenfaktor darstellen. Diese Kosten vermeidet ein
schnelles Schlichtungsverfahren.
Bei den Kosten
ist ferner zu berücksichtigen, dass eine Vertretung durch
Rechtsanwälte zwar möglich, aber nicht vorgeschrieben ist. Im
gerichtlichen Verfahren ist dagegen ein Bauprozess ohne Rechtsanwälte auf
beiden Seiten praktisch kaum vorstellbar. Auch insoweit ist also die
Bauschlichtung ein kostensparendes Verfahren.. |