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Warum
Bauschlichtung?
besser,
schneller und preiswerter als ein Bauprozess vor Gericht
besser
Bei der
Bauschlichtung gibt es keine lange schriftliche Auseinandersetzung. Eine kurze
schriftliche Vorbereitung reicht aus. Dann besichtigt der Vorsitzende an Ort
und Stelle zusammen mit den Beteiligten die geleisteten Arbeiten. Der
Vorsitzende ist ein erfahrener Jurist mit bautechnischem
Verständnis.
Es wird nicht
entschieden, wer Recht oder Unrecht hat. Die Bauschlichtung ist freiwillig,
beide Beteiligten müssen einverstanden sein.
In der
Bauschlichtung müssen die Beteiligten nicht mit Sorge auf ein Urteil
warten. Sie bestimmen selbst, wie das Problem gelöst wird. Unter Leitung
des Vorsitzenden werden in einem ausführlichen Gespräch Lösungen
entwickelt, die beide Seiten akzeptieren können. Unter Leitung des
unabhängigen Vorsitzenden gelingt in den allermeisten Fällen eine
Einigung. Selbst dann, wenn die Beteiligten schon sehr zerstritten waren. Die
Beteiligten schließen dann eine Vereinbarung, die den Streit beendet und
die für beide bindend ist.
schneller
Ein Bauprozess
kann mehrere Jahre dauern. Das Bauschlichtungsverfahren ist wesentlich
kürzer. Es kann in 2 - 3 Monaten abgeschlossen sein. Dann ist die
Ungewissheit beendet, und beide Beteiligten wissen, woran sie sind.
preiswerter
Die
Tätigkeit der Bauschlichtungsstelle ist zwar nicht kostenlos, aber
kostengünstig. Die Gebühren sind mäßig. Sie hängen
davon ab, wie lange die mündliche Verhandlung dauert.
Bauprozesse
können durch mehrere Instanzen gehen und dadurch teuer werden. Bei der
Bauschlichtung gibt es keine zweite Instanz.
Bauprozesse
werden auch durch Sachverständigengutachten teuer. In der Bauschlichtung
sind Sachverständige oft gar nicht nötig, und wenn doch, wird kein
teures Gutachten in Auftrag gegeben, sondern nur eine kurze mündliche oder
schriftliche Erläuterung.
Wer im Bauprozess
nur zum Teil Recht bekommt, muss einen Teil der Kosten des Gerichts, des
Sachverständigen und beider Rechtsanwälte tragen. Das kann sehr teuer
werden.
Im
Schlichtungsverfahren können sich die Beteiligten durch Rechtsanwälte
vertreten lassen. Nötig ist das aber nicht.
Mindestens 90
% der Verfahren vor der Bauschlichtungsstelle werden erfolgreich abgeschlossen.
Es lohnt sich also.
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