Warum Bauschlichtung?

besser, schneller und preiswerter als ein Bauprozess vor Gericht

besser

Bei der Bauschlichtung gibt es keine lange schriftliche Auseinandersetzung. Eine kurze schriftliche Vorbereitung reicht aus. Dann besichtigt der Vorsitzende an Ort und Stelle zusammen mit den Beteiligten die geleisteten Arbeiten. Der Vorsitzende ist ein erfahrener Jurist mit bautechnischem Verständnis.

Es wird nicht entschieden, wer Recht oder Unrecht hat. Die Bauschlichtung ist freiwillig, beide Beteiligten müssen einverstanden sein.

In der Bauschlichtung müssen die Beteiligten nicht mit Sorge auf ein Urteil warten. Sie bestimmen selbst, wie das Problem gelöst wird. Unter Leitung des Vorsitzenden werden in einem ausführlichen Gespräch Lösungen entwickelt, die beide Seiten akzeptieren können. Unter Leitung des unabhängigen Vorsitzenden gelingt in den allermeisten Fällen eine Einigung. Selbst dann, wenn die Beteiligten schon sehr zerstritten waren. Die Beteiligten schließen dann eine Vereinbarung, die den Streit beendet und die für beide bindend ist.

schneller

Ein Bauprozess kann mehrere Jahre dauern. Das Bauschlichtungsverfahren ist wesentlich kürzer. Es kann in 2 - 3 Monaten abgeschlossen sein. Dann ist die Ungewissheit beendet, und beide Beteiligten wissen, woran sie sind.

preiswerter

Die Tätigkeit der Bauschlichtungsstelle ist zwar nicht kostenlos, aber kostengünstig. Die Gebühren sind mäßig. Sie hängen davon ab, wie lange die mündliche Verhandlung dauert.

Bauprozesse können durch mehrere Instanzen gehen und dadurch teuer werden. Bei der Bauschlichtung gibt es keine zweite Instanz.

Bauprozesse werden auch durch Sachverständigengutachten teuer. In der Bauschlichtung sind Sachverständige oft gar nicht nötig, und wenn doch, wird kein teures Gutachten in Auftrag gegeben, sondern nur eine kurze mündliche oder schriftliche Erläuterung.

Wer im Bauprozess nur zum Teil Recht bekommt, muss einen Teil der Kosten des Gerichts, des Sachverständigen und beider Rechtsanwälte tragen. Das kann sehr teuer werden.

Im Schlichtungsverfahren können sich die Beteiligten durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Nötig ist das aber nicht.

Mindestens 90 % der Verfahren vor der Bauschlichtungsstelle werden erfolgreich abgeschlossen. Es lohnt sich also.

 

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