Was ist zu tun?

Was müssen Sie tun, wenn Sie zu dem Ergebnis gekommen sind, dass ein Bauschlichtungsverfahren für Sie der richtige Weg ist? Sie müssen einen schriftlichen Antrag bei der Bauschlichtungsstelle stellen, mit Brief, Fax oder E-Mail. Dabei sollten Sie Ihren Namen oder Ihre Firma nennen, Ihre Anschrift sowie Telefon- und, falls vorhanden, Fax-Anschluss. Mitgeteilt werden muss selbstverständlich, wer der andere Beteiligte ist, möglichst mit denselben Daten. Vor allem sollte kurz geschildert werden, worin die Meinungsverschiedenheiten mit dem anderen Beteiligten bestehen, z.B. dass die Bauleistung bestimmte Mängel hat oder dass Ihr Vertragspartner die Vergütung nicht vollständig bezahlt hat. Schließlich ist es wichtig mitzuteilen, ob der andere Beteiligte mit einem Bauschlichtungsverfahren einverstanden ist. Besondere Förmlichkeiten brauchen bei dem Brief nicht beachtet zu werden. Ihr Schreiben könnte etwa so aussehen:

 

 

Monika Muster

  Baustraße 1
  12345 Neuendorf
  Tel.   054321-9876543
  Fax  054321-9876544

 

Niedersächsische Bauschlichtungsstelle
Ferdinandstraße 3
30175 Hannover

 

 

 

Bauschlichtungsverfahren wegen meines Einfamilienhauses

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit der Firma

 

Neu-Bau GmbH,
Gewerbestraße 1, 12345 Neuendorf,
Tel. 054321-8765432, Fax 054321-8765433,

habe ich vor etwa einem Jahr einen Vertrag über ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus abgeschlossen. Das Haus ist errichtet worden und ich wohne jetzt dort, es hat aber folgende Mängel:

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Meine Anrufe und Schreiben wegen der Mängel hatten bislang keinen Erfolg. Ich habe deshalb die letzte Rate noch nicht gezahlt. Nun droht die Fa. Neu-Bau mit einer Klage.

Ich möchte Sie bitten, eine Bauschlichtungsverfahren durchzuführen. Ob die Fa. Neu-Bau damit einverstanden wäre, weiß ich allerdings nicht.

Ablichtungen des Bauvertrages und der Entwurfszeichnungen schicke ich mit.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Muster

 

Wenn Sie als Auftragnehmer ein Schlichtungsverfahren beantragen möchten, könnte das entsprechende Schreiben etwa folgendermaßen abgefasst sein:

 

 

Baumann GmbH

  Dorfstraße 1
  23456 Neuenhausen
  Tel. 05321-1234567
  Fax  05321-1234568

 

Niedersächsische Bauschlichtungsstelle
Ferdinandstraße 3
30175 Hannover

 

 

 

Bauschlichtungsverfahren

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

im Auftrag von Herrn Helmut Hausmann, 23456 Neuenhausen, Neubaustraße 1, Tel. 05321-2345678, haben wir das Kellergeschoss für ein Fertighaus gebaut. Das Fertighaus ist mittlerweile errichtet und wird von unserem Auftraggeber bewohnt. Auf unsere Rechnung, die mit einem Brutto-Betrag von 40.000,00 € endet, haben wir bislang noch keine Zahlung erhalten. Der Bauherr behauptet, der Keller sei mangelhaft. Das sind nach unserer Überzeugung aber Ausflüchte. Herrn Hausmann scheint das Geld knapp geworden zu sein, oder er will uns um unsere Vergütung prellen.

Bevor wir unser Geld einklagen, möchten wir es aber doch mit einem Bauschlichtungsverfahren versuchen. Wir vermuten, dass Herr Hausmann gegen eine Schlichtung nichts einzuwenden hätte, gesprochen haben wir darüber aber noch nicht mit ihm.

Kopien des Vertrages und unserer Rechnung liegen bei.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Baumann

 

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