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Was ist zu
tun?
Was müssen
Sie tun, wenn Sie zu dem Ergebnis gekommen sind, dass ein
Bauschlichtungsverfahren für Sie der richtige Weg ist? Sie müssen
einen schriftlichen Antrag bei der Bauschlichtungsstelle stellen, mit Brief,
Fax oder E-Mail. Dabei sollten Sie Ihren Namen oder Ihre Firma nennen, Ihre
Anschrift sowie Telefon- und, falls vorhanden, Fax-Anschluss. Mitgeteilt werden
muss selbstverständlich, wer der andere Beteiligte ist, möglichst mit
denselben Daten. Vor allem sollte kurz geschildert werden, worin die
Meinungsverschiedenheiten mit dem anderen Beteiligten bestehen, z.B. dass die
Bauleistung bestimmte Mängel hat oder dass Ihr Vertragspartner die
Vergütung nicht vollständig bezahlt hat. Schließlich ist es
wichtig mitzuteilen, ob der andere Beteiligte mit einem
Bauschlichtungsverfahren einverstanden ist. Besondere Förmlichkeiten
brauchen bei dem Brief nicht beachtet zu werden. Ihr Schreiben könnte etwa
so aussehen: |
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Monika
Muster |
Baustraße 1 12345 Neuendorf Tel.
054321-9876543 Fax 054321-9876544 |
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Niedersächsische
Bauschlichtungsstelle Ferdinandstraße 3 30175 Hannover
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Bauschlichtungsverfahren
wegen meines Einfamilienhauses |
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Sehr geehrte
Damen und Herren, |
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mit der
Firma |
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Neu-Bau
GmbH, Gewerbestraße 1, 12345 Neuendorf, Tel. 054321-8765432, Fax
054321-8765433, |
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habe ich vor etwa
einem Jahr einen Vertrag über ein schlüsselfertiges Einfamilienhaus
abgeschlossen. Das Haus ist errichtet worden und ich wohne jetzt dort, es hat
aber folgende Mängel:
Meine Anrufe und
Schreiben wegen der Mängel hatten bislang keinen Erfolg. Ich habe deshalb
die letzte Rate noch nicht gezahlt. Nun droht die Fa. Neu-Bau mit einer
Klage.
Ich möchte Sie bitten, eine Bauschlichtungsverfahren
durchzuführen. Ob die Fa. Neu-Bau damit einverstanden wäre,
weiß ich allerdings nicht.
Ablichtungen des Bauvertrages und der
Entwurfszeichnungen schicke ich mit.
Mit freundlichen
Grüßen Monika Muster
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Wenn Sie als
Auftragnehmer ein Schlichtungsverfahren beantragen möchten, könnte
das entsprechende Schreiben etwa folgendermaßen abgefasst
sein: |
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Baumann
GmbH |
Dorfstraße 1 23456 Neuenhausen Tel.
05321-1234567 Fax 05321-1234568 |
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Niedersächsische
Bauschlichtungsstelle Ferdinandstraße 3 30175 Hannover
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Bauschlichtungsverfahren
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Sehr geehrte
Damen und Herren, |
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im Auftrag von
Herrn Helmut Hausmann, 23456 Neuenhausen, Neubaustraße 1, Tel.
05321-2345678, haben wir das Kellergeschoss für ein Fertighaus gebaut. Das
Fertighaus ist mittlerweile errichtet und wird von unserem Auftraggeber
bewohnt. Auf unsere Rechnung, die mit einem Brutto-Betrag von 40.000,00 €
endet, haben wir bislang noch keine Zahlung erhalten. Der Bauherr behauptet,
der Keller sei mangelhaft. Das sind nach unserer Überzeugung aber
Ausflüchte. Herrn Hausmann scheint das Geld knapp geworden zu sein, oder
er will uns um unsere Vergütung prellen.
Bevor wir unser Geld
einklagen, möchten wir es aber doch mit einem Bauschlichtungsverfahren
versuchen. Wir vermuten, dass Herr Hausmann gegen eine Schlichtung nichts
einzuwenden hätte, gesprochen haben wir darüber aber noch nicht mit
ihm.
Kopien des Vertrages und unserer Rechnung liegen bei.
Mit
freundlichen Grüßen Bernd Baumann
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